BE-Motorcycles

AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen BE-Motorcycles, Heiner-Bauer-Ring 14, 76448 Durmersheim, und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungen

BE-Motorcycles erbringt Dienstleistungen im Bereich:

-Motorrad-Service und Wartung

-Umbauten und Individualanfertigungen

-Pulverbeschichtung

-Teilehandel

-sonstige_werkstattbezogene Dienstleistungen

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

-schriftliche Auftragsbestätigung

-Annahme eines Angebots

-oder durch tatsächliche Durchführung der Arbeiten mit Einverständnis des Kunden.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro.

Die Zahlung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – wie folgt:

-Barzahlung

-Überweisung

-Kartenzahlung

-Vorkasse bei Sonderanfertigungen

BE-Motorcycles ist berechtigt, bei Sonderanfertigungen und umfangreichen Aufträgen eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

5. Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug oder die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.

6. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Einschränkungen:

•Bei gebrauchten Teilen kann die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt werden.

•Keine Gewährleistung besteht bei:

•normalem Verschleiß

•unsachgemäßer Nutzung

•Fremdeingriffen

•eigenmächtigen Umbauten

Bei Nachbesserung hat BE-Motorcycles zunächst das Recht zur Nachbesserung vor Rücktritt oder Minderung.

7. Haftung

BE-Motorcycles haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Keine Haftung besteht für:

• Folgeschäden

• Nutzungsausfälle

• entgangenen Gewinn

Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BE-Motorcycles.

9. Sonderanfertigungen

Individuelle Umbauten, Pulverbeschichtungen und Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen, da sie speziell nach Kundenwunsch gefertigt werden.

10. Einlagerung & Standgebühren

Werden Fahrzeuge oder Teile nach Fertigstellung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen abgeholt, kann eine Stand- oder Lagergebühr berechnet werden.

11. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei:

• individuell angefertigten Teilen

• kundenspezifischen Umbauten

• bereits begonnenen Dienstleistungen mit Zustimmung des Kunden.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Es gilt die separate Datenschutzerklärung auf der Website.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.